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   BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65   

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https://dejure.org/1966,328
BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65 (https://dejure.org/1966,328)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1966 - 3 AZR 183/65 (https://dejure.org/1966,328)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 (https://dejure.org/1966,328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Status eines Versicherungsvermittlers, Versicherungsvermittler, Weisungen, Einfirmenvertreter, Ausschließlichkeitsagent, Ausschließlichkeitsvertreter, formelle Kriterien, Umsatzzielvorgaben, Mindestumsatz, Forecast, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 87
  • NJW 1966, 902 (Ls.)
  • DB 1966, 546
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
    Es kommt vielmehr auf die Weisungsfreiheit im übrigen an, die in erster Linie den Arbeitnehmer vom Selbständigen unterscheidet (vgl. BAG 14, 17 [19] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner BAG AP Nr. 7 zu § 5 ArbGG 1953; BAG 11, 225 [227] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 12, 303 [307 f.] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Auszug aus BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
    Dagegen besteht beim Handelsvertreterverhältnis, einem Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BAG 15, 335 [344] = AP Nr. 1 zu § 90a HGB), die Haftung für unterstelltes Personal schon kraft Gesetzes (§ 278 BGB) und bildet damit bei solchen Rechtsverhältnissen die Regel.
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
    Es kommt vielmehr auf die Weisungsfreiheit im übrigen an, die in erster Linie den Arbeitnehmer vom Selbständigen unterscheidet (vgl. BAG 14, 17 [19] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner BAG AP Nr. 7 zu § 5 ArbGG 1953; BAG 11, 225 [227] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 12, 303 [307 f.] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
    Es kommt vielmehr auf die Weisungsfreiheit im übrigen an, die in erster Linie den Arbeitnehmer vom Selbständigen unterscheidet (vgl. BAG 14, 17 [19] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner BAG AP Nr. 7 zu § 5 ArbGG 1953; BAG 11, 225 [227] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 12, 303 [307 f.] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LAG Hessen, 03.12.1964 - 3 Sa 104/64

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Verwaltungsagent,

    Auszug aus BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
    Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Dezember 1964 - 3 Sa 104/64 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 9. Dezember 1963 - 1 Ca 2652/63 - aufgehoben.
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Der 3. Senat des BSG habe vielmehr mit Recht darauf hingewiesen (SozR Nr. 27 und Nr. 51 zu § 165 RVO), daß solche ins einzelne gehenden Regelungen kein Kriterium für ein Beschäftigungsverhältnis bildeten, wenn sie sich aus der Natur der Sache ergäben (ebenso BAG 18, 87).

    Eine solche Eintrittspflicht für Hilfspersonen sei für einen Beschäftigten völlig ungewöhnlich (BAG 18, 87).

    Das BSG weiche in der Beurteilung des Begriffs Beschäftigungsverhältnis von der Auffassung des BFH (BFH 90, 196; BStBl 1957, 389), des BAG (BAG 18, 87) und des BGH (BGHZ 43, 108 [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63]) ab.

    Dem Parteiwillen kann - ebenso wie im Zivilrecht (BGH BB 1972/938, 939; BAG 18, 87, 91; Schlegelberger/Schröder, Komm. zum HGB, 4. Aufl., 1. Bd., § 84 Anm. 3, 3 a und 6, S. 596-598.; Soergel/Siebert/Wlotzke/Volze, Komm. zum BGB, 10. Aufl., Bd. 3, Anm. 25 vor 611) - nur dann Bedeutung zukommen, wenn die vertragsmäßige Qualifikation nicht den tatsächlichen Verhältnissen zuwiderläuft.

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1967 (Sozr Nr. 45 zu § 537 RVO aF) darauf hingewiesen, daß in vertraglichen Bestimmungen enthaltene Anweisungen des Arbeitgebers, welche weitgehend die ihm durch Gesetz auferlegten Pflichten wiedergeben, den Schluß auf ein Abhängigkeitsverhältnis zulassen (vgl. auch BAG 18, 87, 91).

    Die Streitsache, über die das BAG am 21. Januar 1966 (BAG 18, 87) entschieden hat und die einen Versicherungsvermittler betrifft, ist dem vorliegenden Fall ebenfalls nicht vergleichbar, weil nach dem Urteil nur eine "gewisse" und nicht eine eingehende vertragliche Bindung gleichzeitig zwangsläufig aus der Art. der Tätigkeit folgte.

    Die Entscheidung des BAG vom 21. Januar 1966 (BAG 18, 87) betrifft - Wie bereits dargelegt - einen anderen Sachverhalt.

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-) Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966, aaO).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Zwar sind dabei alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).
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